casalead
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Casalead UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Casalead“) und ihren Kunden über die Nutzung der Casalead-Plattform. Casalead richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB (insbesondere Immobilienmakler und Verwaltungen).

§ 2 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch Annahme des jeweiligen Angebots zustande, in der Regel nach Demo und Onboarding. Die Darstellung der Pakete auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar.

§ 3 Leistungen

Casalead stellt das Bewertungs-Widget sowie – je nach gebuchtem Paket – das Video Studio und weitere Funktionen bereit. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Paket. Casalead ist kein CRM, sondern ergänzt bestehende CRM-Systeme.

§ 4 Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Paket. Abo-Gebühren werden im Voraus abgerechnet (monatlich oder jährlich). Credits für das Video Studio werden im Prepaid-Verfahren erworben und sind 12 Monate ab Kauf gültig. Zahlung erfolgt per Überweisung auf Rechnung, Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsdatum. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen nach erfolgloser Mahnung mit 7-Tages-Frist ist Casalead berechtigt, den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen vorübergehend zu sperren. Bei Verzug von mehr als zwei Monatsbeträgen ist eine fristlose Kündigung möglich.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

Monats-Abos sind zum Ende des jeweiligen Monats kündbar, Jahres-Abos zum Ende der Jahreslaufzeit. Es besteht keine darüber hinausgehende Mindestlaufzeit. Bereits erworbene Credits bleiben innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer bestehen. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 6 Preisanpassung

Casalead ist berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen, wenn sich die Kostenbasis für die Leistungserbringung nach Vertragsschluss wesentlich verändert hat (z. B. Kosten für IT-Infrastruktur und Hosting, Lizenzkosten Dritter, erhebliche Änderungen von Lohnkosten oder gesetzliche Änderungen mit erhöhter Abgabenlast). Eine Preisanpassung wird mindestens 6 Wochen im Voraus in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens; die Kündigung muss Casalead innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung zugehen. Macht der Kunde davon keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt. Eine Anpassung darf höchstens einmal je 12 Monate erfolgen und muss in angemessenem Verhältnis zur veränderten Kostenbasis stehen.

§ 7 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er über die Plattform verarbeitet, sowie für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm erhobenen Daten. Der Kunde stellt sicher, dass er die erforderlichen Einwilligungen seiner Endnutzer einholt.

§ 8 Unzulässige Inhalte und Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen oder strafbaren Inhalte über die Plattform zu verarbeiten und keine Inhalte einzustellen, die Rechte Dritter verletzen, gegen Datenschutzrecht verstoßen oder zu rechtswidrigen Zwecken (z. B. Spam, unzulässige Werbung) dienen. Bei wesentlichen Verstößen ist Casalead berechtigt, den Zugang nach vorheriger Abmahnung zu sperren. Der Kunde stellt Casalead von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Anwalts- und Verfahrenskosten) frei, die aus einem von ihm zu vertretenden Verstoß resultieren.

§ 9 Verfügbarkeit

Casalead gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % pro Monat im Jahresmittel, gemessen ohne angekündigte Wartungsfenster. Geplante Wartungen werden in der Regel zwischen 22:00 und 06:00 Uhr durchgeführt. Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt oder Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Casalead fließen nicht in die Verfügbarkeitsberechnung ein.

§ 10 Haftung

Casalead haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Casalead nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist – außerhalb von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

§ 11 Höhere Gewalt

Casalead haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer, nicht zu vertretender Umstände (insbesondere Naturkatastrophen, Streik, Pandemien, behördliche Anordnungen, Krieg, Cyberangriffe sowie längere Ausfälle wesentlicher Drittanbieter). Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung. Dauert sie länger als 60 Tage, ist jede Partei zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann gegen Forderungen von Casalead nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 13 Datenschutz / Auftragsverarbeitung

Soweit Casalead im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

§ 14 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Vertragserfüllung. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende fort. Nicht als vertraulich gelten allgemein bekannte Informationen.

§ 15 Änderungen dieser AGB

Casalead ist berechtigt, diese AGB anzupassen, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, neue technische Entwicklungen oder zur Schließung von Regelungslücken erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Geplante Änderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang in Textform, gelten die neuen AGB als angenommen; auf das Widerspruchsrecht und die Frist wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Bei fristgerechtem Widerspruch besteht für beide Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens.

§ 16 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Reutlingen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.